Stiftungssatzung

Auszug aus der Satzung: Der Zweck der Stiftung ist die Förderung

-mildtätiger Zwecke

-der Bildung und Erziehung

-der Entwicklungshilfe

-der Völkerverständigung.

Der Stiftungszweck ist insbesondere darauf gerichtet, hilfsbedürftige Kinder auf der ganzen Welt durch bibeltreue missionarische Werke und Medien zu unterstützen.

Die Stiftung verwirklicht ihre genannten Zwecke dadurch, das sie ihre Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft beschafft.

(Auszug aus der Satzung vom 06.12. 2007)

Die Stiftung entscheidet in freiem Ermessen und in Abhängigkeit von den verfügbaren Mitteln darüber, welche der genannten Zwecke und Maßnahmen sie verfolgt und in welchem Umfang dies geschieht

Entstehung

Die Stiftung heißt Dr. Brigitte und Hartlieb Dausend, mit Sitz in Neuss, wurde im Dezember 2007 durch die Stifter Dr. Brigitte und Hartlieb Dausend gegründet. In der Satzung ist sowohl das Ziel der Gemeinnützigkeit und als auch der Mildtätigkeit unwiderruflich verankert. Dies war Grundlage für die Anerkennung als steuerbegünstigt.